DDD-Dateien im Browser hochladen oder per E-Mail einsenden – TachoDash wertet Fahrerkarten und Fahrzeugdaten in Sekunden nach EU 561/2006 aus, erkennt Verstöße und überwacht alle Download- und Aufbewahrungsfristen.
Vier Situationen, die jeder Fuhrpark kennt. TachoDash nimmt Ihnen genau diese ab.
DDD-Dateien liegen in Ordnern, im Mailpostfach und auf USB-Sticks verstreut – niemand weiß, was vollständig ist.
Kommt das BAG zur Betriebsprüfung, fehlt der schnelle Überblick – und damit die Sicherheit, sauber dazustehen.
Fahrerkarte alle 28, Fahrzeug alle 90 Tage – im Tagesgeschäft rutscht eine Frist schnell durch.
War das jetzt ein Verstoß oder nicht? Ohne saubere Auswertung bleibt jede Beurteilung Bauchgefühl.
Keine Pastell-Kachelwand. Funktion für Funktion, mit echtem Nutzen für Ihren Betrieb.
Datei im Browser hochladen oder per E-Mail einsenden – TachoDash zerlegt die Aktivitäten und prüft Tageslenkzeit, Pausen und Ruhezeiten exakt nach EU 561/2006. Das Ergebnis steht sofort, im Klartext.
Pausen-, Tages- und Wochenverstöße werden benannt, eingeordnet und nach Schweregrad sortiert. Sie sehen sofort, was kritisch ist und was nicht – bevor daraus ein Bußgeldbescheid wird.
Fahrerkarten alle 28 Tage, Fahrzeugeinheiten alle 90 Tage – TachoDash zeigt für jeden Eintrag per Ampel, was bald fällig ist und was bereits überfällig. Keine verpasste Frist mehr.
Der Smart Tachograph der 2. Generation zeichnet Positionsdaten auf. TachoDash zeigt die Route auf der Karte und ordnet Distanzen den Fahrten zu – sauber belegbar für jede Rückfrage.
Mit eigenem Zugang sieht jeder Fahrer mobil seine Rest-Lenkzeit, Pausen und Verstöße – in Deutsch, Englisch, Polnisch oder Rumänisch. Das entlastet die Disposition spürbar.
Ein stehengebliebener Tätigkeitsschalter bläht die Wochenarbeitszeit auf und erzeugt Scheinverstöße. TachoDash gleicht die Aufzeichnung mit dem GPS-Zündungsverlauf ab: Wo der Motor nachweislich aus war, war es keine Arbeit – der Fehler ist belegt, nicht nur vermutet.
Ihre Fahrer brauchen keinen App-Store und keine Schulung. Sie öffnen einen Link, sehen eine Zahl und wissen Bescheid. Alles, was sie dort quittieren, wird Ihr Nachweis.
In den Handys können Sie scrollen — echte Ansichten aus der laufenden App, nicht nachgebaut.
Ohne App-Store, ohne Installation: Die Fahrer-App läuft im Browser und lässt sich mit einem Tipp auf den Startbildschirm legen. Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch.
Transporter, Reisebus, Stadtbus, Bagger, Stapler – nicht jedes Fahrzeug fällt unter dieselbe Vorschrift, und manche unter gar keine. Wählen Sie ein Fahrzeug und seinen Einsatz; die Antwort rechnet dieselbe Engine, die auch im Produkt arbeitet.
Kein Ersatz für eine Rechtsberatung – der Betrieb trägt im Einzelfall die Beweislast, etwa bei Ausnahmen oder Transitfahrten.
Maßgeblich ist die zulässige Höchstmasse der Kombination. Ein 2,4-Tonnen-Transporter liegt allein unter der Schwelle – mit einem 750-kg-Anhänger kommt er auf 3,15 t und ist pflichtig. Und es zählt die zulässige Masse, nicht die Ladung: Auch die Leerfahrt löst die Pflicht aus.
Art. 2 Abs. 1 lit. aa VO (EG) 561/2006Ein reiner Tacho-Auswerter sieht nur Fahrzeuge, die bereits Daten liefern – das pflichtige Fahrzeug ohne Gerät bleibt ihm unsichtbar. TachoDash erkennt den Grenzübertritt über das GPS-System und meldet: pflichtig, aber keine Aufzeichnung.
Fehlender Fahrtenschreiber = MSI, Anhang I VO (EU) 2016/403Werkverkehr, Handwerker-Umkreis, nichtgewerbliche Fahrt: Eine behördliche Bescheinigung gibt es dafür nicht – bei der Kontrolle trägt der Betrieb die Beweislast. TachoDash hält je Fahrzeug fest, worauf Sie sich berufen.
Art. 3 lit. aa/h/ha VO (EG) 561/2006Die Kontrolle fragt nicht nur nach Lenkzeiten. TachoDash führt auch die Nachweise, die sonst in Ordnern und Excel-Listen liegen – jeder mit seiner Rechtsgrundlage.
Zu jedem Verstoß eine Belehrung, die der Fahrer selbst quittiert – mit Druckansicht für die Papierakte.
Art. 10 Abs. 2 VO (EG) 561/2006Die anlassunabhängige Unterweisung mit Fälligkeitsübersicht: Wer nichts nachweist, gilt als fällig – nicht als „unbekannt".
§ 12 ArbSchG · § 4 DGUV Vorschrift 1Halbjährlich dokumentiert – wahlweise per Sichtprüfung im Büro oder als Selbstvorlage per Smartphone: Foto, Unterschrift, Ort und Datum.
§ 21 StVGPrüfliste vor Fahrtantritt auf dem Fahrergerät – zu jedem Mangel lässt sich direkt ein Foto aufnehmen.
§ 36 DGUV Vorschrift 70 · § 23 StVOWo stehen die Fahrzeuge? Der zuletzt gemeldete Standort auf der Karte, stündlich abgerufen – bewusst ohne Bewegungsprofil, datensparsam.
Standort ohne VerlaufsspeicherungFahrdaten sind personenbezogen. TachoDash löscht sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch – Stammdaten und Nachweise bleiben.
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO · Art. 33 VO (EU) 165/2014Die Perspektive der Kontrolle: Fahrten ohne gesteckte Fahrerkarte (der häufigste Kontrollbefund) und Tage ganz ohne Aufzeichnung.
§ 20 FPersVFür jeden berücksichtigungsfreien Tag (Urlaub, Krankheit, Ruhezeit) das amtliche Formblatt auf Knopfdruck als PDF – vorbelegt aus der Lückenanalyse.
Art. 11 Abs. 3 VO (EG) 561/2006Länderaufenthalte je Fahrzeug aus den Grenzübertritten – sichtbar machen, welches Fahrzeug wann im Ausland war (EU-Mobilitätspaket).
EU-Mobilitätspaket · EntsenderechtViele Tools überschlagen Lenkzeiten grob. TachoDash wertet die DDD-Rohdaten minutengenau aus – streng nach VO (EU) 561/2006 und VO (EU) 165/2014. Gerade die kniffligen Grenzfälle, an denen einfache Auswertungen scheitern, erkennen wir zuverlässig.
Kein Installationsaufwand, keine Hardware-Umstellung – direkt im Browser.
DDD-Dateien im Browser hochladen oder per E-Mail übergeben – egal aus welchem Telematik-Portal sie stammen. Wer proinnova-GPS nutzt, kann den Abruf automatisieren; für andere Anbieter richten wir die Schnittstelle ein.
TachoDash wertet automatisch nach EU 561/2006 aus und meldet Verstöße sowie fällige Fristen.
Berichte ansehen, exportieren und prüfsicher archivieren – genau das, was die Kontrolle sehen will.
Restzeiten, Verstöße und der eigene Verlauf – mobil, übersichtlich und in der Muttersprache. Das reduziert Rückfragen in der Disposition und beugt Verstößen vor, bevor sie entstehen.
TachoDash ist jung, aber technisch ausgereift: Der Auswertungskern arbeitet bereits an echten Tachograph-Dateien. Wir suchen jetzt Unternehmen, die früh dabei sind und mitgestalten – und sichern Ihnen dafür Pilotkonditionen.
Statt erfundener Bewertungen setzen wir auf überprüfbare Fakten und persönlichen Kontakt.
Monatlich oder jährlich (2 Monate gratis). 30 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Alle Preise zzgl. gesetzl. USt. · Server in Deutschland · Start ohne Einrichtungsgebühr (Upload und E-Mail)
Sie brauchen kein Abo, um eine DDD-Datei auszuwerten. Laden Sie sie hoch, sehen Sie kostenlos, was drinsteht — und holen Sie sich den vollständigen Report mit Verstößen, Lenk- und Ruhezeiten als PDF. Guthaben ab 0,50 € netto je Auswertung.
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Wenn er gewerblich über die Grenze fährt und seine zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger 2,5 t übersteigt: ja, seit dem 1. Juli 2026. Beides muss zusammenkommen – wer ausschließlich im Inland fährt, bleibt außen vor. Achtung bei zwei verbreiteten Irrtümern: Der Anhänger zählt mit (2,4 t Transporter + 750 kg Anhänger = pflichtig), und maßgeblich ist die zulässige Masse aus dem Fahrzeugschein, nicht die tatsächliche Ladung – die Leerfahrt ist genauso pflichtig. Vorgeschrieben ist der intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation (G2V2); die Lenk- und Ruhezeiten sind dieselben wie beim Lkw.
Nein. TachoDash läuft komplett im Browser. Sie brauchen keine zusätzliche Software und keinen neuen Tachographen. Es genügt, dass Sie die DDD-Dateien Ihrer Fahrerkarten und Fahrzeuge wie gewohnt auslesen – den Rest erledigt TachoDash.
Auf zwei Wegen ohne jede Einrichtung: per Upload direkt im Browser oder per E-Mail an Ihr persönliches Postfach. Für Kunden mit proinnova-GPS-Anbindung gibt es zusätzlich einen automatischen Abruf – kein Muss.
Sie nutzen bereits ein anderes System? Kein Problem: Die DDD-Datei ist ein EU-genormtes Format (VO 165/2014). TachoDash liest sie, egal aus welchem Portal sie kommt – Webfleet, VDO/TIS-Web, DAKO, FleetGO, Stoneridge oder ein Kartenleser. Sie exportieren dort wie gewohnt und schicken die Dateien per E-Mail oder laden sie im Browser hoch; das läuft ab Tag 1.
Soll es ganz ohne Handgriff laufen, richten wir eine direkte Schnittstelle zu Ihrem Telematik-Anbieter ein – vorausgesetzt, dessen API gibt die DDD-Dateien heraus (bei den meisten großen Anbietern ist das der Fall). Dafür fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr nach Aufwand an; wie hoch sie ist, hängt vom Anbieter ab, und wir nennen Ihnen den Betrag vorab und verbindlich – bevor Sie sich entscheiden. Die drei Standardwege oben bleiben davon unberührt und kosten nichts extra.
TachoDash wertet streng nach VO (EU) 561/2006 und VO (EU) 165/2014 minutengenau aus den Rohdaten aus. Verstöße werden mit Schweregrad benannt, DDD-Originale bleiben für die Kontrolle prüfsicher (GoBD) abrufbar.
Ja. Neben EU 561/2006 prüft TachoDash die Arbeitszeit nach § 21a ArbZG (mit GPS-Zündungsbeleg gegen Fehlaufzeichnungen) und führt die Halternachweise: Fahrerbelehrung (Art. 10 VO 561/2006), jährliche Unterweisung (§ 12 ArbSchG), Führerscheinkontrolle (§ 21 StVG, auch per Smartphone) und Abfahrtkontrolle (§ 36 DGUV V 70) mit Foto-Beleg.
Ehrliche Antwort: „Live" gibt es bei der DDD-Datei nicht – sie ist ein signiertes, abgeschlossenes Archiv. Die Rest-Lenkzeit in TachoDash bezieht sich deshalb auf den Stand der letzten Auslesung. Eine minutengenaue Echtzeit-Restlenkzeit liefert nur der geräteinterne VDO-Counter am CAN-Bus, nicht die gesetzliche Downloaddatei. Was Wettbewerber als „Echtzeit" bewerben, ist der unsignierte FMS-Kanal – er ersetzt keinen Download.
Alle Daten liegen auf Servern in Deutschland und werden DSGVO-konform verarbeitet. Jeder Fahrer sieht über seinen eigenen Zugang ausschließlich die eigenen Daten – eine strikte Mandanten- und Rollentrennung sorgt dafür.
TachoDash ist jederzeit kündbar. Sie testen 30 Tage kostenlos ohne Kreditkarte; danach gilt der gewählte Tarif monatlich oder jährlich – ohne lange Bindung.
Kein GPS-Portal, aus dem sich die Daten automatisch ziehen? Dann lesen Sie die Fahrerkarte selbst aus – direkt am Smartphone. Die dabei erzeugte DDD-Datei laden Sie in TachoDash einfach hoch oder senden sie per E-Mail ein.
Liest die Fahrerkarte direkt am iPhone oder iPad aus – ohne PC. Die dabei erzeugte DDD-Datei senden Sie anschließend an TachoDash, per Upload oder E-Mail. Praktisch fürs Auslesen unterwegs.
Bei Amazon ansehenKompakter Leser für die Fahrerkarte, direkt am Smartphone. Erzeugt die DDD-Datei mobil – die laden Sie dann in TachoDash hoch oder senden sie per E-Mail ein. Kein Computer nötig.
Bei Amazon ansehenUnabhängige Produkttipps, keine bezahlte Werbung. Die Links führen zu Amazon.de; wir verdienen daran nichts und stehen mit den Anbietern in keiner Verbindung. Aktuelle Preise und Verfügbarkeit sehen Sie direkt bei Amazon. Für TachoDash brauchen Sie keine bestimmte Hardware – die DDD-Datei aus jedem dieser Geräte laden Sie einfach hoch oder senden sie per E-Mail.
Richten Sie TachoDash heute ein – auch für die seit dem 1. Juli 2026 erweiterte Tachograph-Pflicht. In wenigen Minuten startklar, direkt im Browser.
Rechtlicher Hinweis: TachoDash unterstützt Unternehmen bei der Auswertung der Tachograph-Daten und bei der Dokumentation gesetzlicher Nachweise. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und die Vollständigkeit der Nachweise bleibt beim Unternehmer bzw. Halter. Angaben zu Paragraphen und Fristen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Sichtprüfung des Führerschein-Originals bleibt der rechtliche Regelfall; die Selbstvorlage per Smartphone ergänzt sie, ersetzt sie aber nicht. Maßgeblich sind stets die geltenden Gesetze in ihrer aktuellen Fassung.