Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „TachoDash“ (nachfolgend „Dienst“), angeboten von Proinnova – Thomas Schulten, Mittelstraße 1, 56379 Winden (nachfolgend „Anbieter“). Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Unternehmen, die Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber einsetzen – Transport und Spedition ebenso wie Handwerk, Bau, Kurier- und Lieferdienste), nicht an Verbraucher.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt eine webbasierte Anwendung zur Archivierung und Auswertung digitaler Tachograph-Daten (Fahrerkarten- und Fahrzeugdaten) sowie zur Unterstützung bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften (VO (EG) 561/2006, VO (EU) 165/2014) bereit. Die Auswertung erfolgt nach bestem Wissen; die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und die Bewertung der Ergebnisse verbleibt beim Kunden.
§ 3 Vertragsschluss, Testphase
- Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes kommt mit Abschluss der Registrierung zustande; das Kundenkonto ist sofort nutzbar. Eine gesonderte Bestätigung durch den Anbieter erfolgt nicht.
- Neue Kunden können den Dienst 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Die Testphase endet automatisch; es entstehen keine Kosten und es ist keine Kündigung erforderlich.
- Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt zustande, wenn der Kunde im Kundenkonto einen Tarif wählt und die Zahlung über den Zahlungsdienstleister erfolgreich abgeschlossen ist. Bestellt der Kunde beim Anbieter auf Rechnung (z. B. telefonisch oder per E-Mail), kommt das Abonnement mit der Übersendung von Rechnung und Freischalt-Code durch den Anbieter zustande.
- Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) finden keine Anwendung. Diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag sind jederzeit unter dieser Adresse abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Dienst und auf der Tarifseite ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Entgelt ist für den gewählten Zeitraum (ein Monat oder ein Jahr) im Voraus zu zahlen. Bei jährlicher Zahlung berechnet der Anbieter derzeit zehn Monatsentgelte für zwölf Monate.
- Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister SumUp. Bei einer Bestellung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Tarif „Upload“: Das Entgelt wird je Fahrzeug und Monat berechnet. Maßgeblich ist die Zahl der Fahrzeuge, die im Kundenkonto geführt werden, wenn der Kunde den Bezahlvorgang aufruft, mindestens jedoch ein Fahrzeug. Als Fahrzeug zählt jedes im Kundenkonto geführte Fahrzeug, gleich ob der Kunde es angelegt hat oder ob es durch den Import einer Tachograph-Datei oder über eine Schnittstelle angelegt wurde. Fahrzeuge, die nicht ausgewertet werden sollen (z. B. Fahrzeuge ohne Fahrtenschreiber), entfernt der Anbieter auf Wunsch des Kunden; sie zählen danach nicht mehr mit. Kommen während des bezahlten Zeitraums Fahrzeuge hinzu, werden sie mit der nächsten Verlängerung berechnet. Bei jährlicher Zahlung kann der Anbieter hinzugekommene Fahrzeuge für die verbleibenden angefangenen Monate des Zeitraums anteilig nachberechnen.
- Fahrzeuggrenzen: Die Tarife „Starter“ und „Professional“ gelten für bis zu 5 bzw. bis zu 20 Fahrzeuge im Kundenkonto; gezählt wird wie in Nr. 3. Für mehr als 20 Fahrzeuge gilt der Tarif „Enterprise“ nach gesonderter Vereinbarung. Übersteigt die Zahl der Fahrzeuge während eines bezahlten Zeitraums die Grenze des gebuchten Tarifs, bleibt dieser Zeitraum unberührt; eine Nachberechnung findet nicht statt. Bei der nächsten Verlängerung wählt der Kunde den Tarif, der zur Zahl seiner Fahrzeuge passt. Verlängert er dennoch im zu kleinen Tarif, kann der Anbieter den Unterschied zum passenden Tarif für diesen Zeitraum nachberechnen.
- Rechnungen: Der Anbieter stellt Rechnungen als PDF-Datei aus, übermittelt sie per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse und stellt sie, soweit sie im Kundenkonto entstehen, dort zum Abruf bereit. Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in diesem elektronischen Format einverstanden; das gilt auch als Zustimmung im Sinne des § 27 Abs. 38 UStG zu Rechnungen in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG entspricht. Gesetzliche Pflichten zur Ausstellung elektronischer Rechnungen in einem strukturierten Format (E-Rechnung) bleiben unberührt.
- Die Nutzung des Dienstes selbst ist ohne Einrichtungsgebühr möglich; die Übergabe der Tachograph-Daten per Upload oder E-Mail ist im Tarif enthalten. Wünscht der Kunde darüber hinaus die Einrichtung einer individuellen Schnittstelle zu einem Telematik-System eines Drittanbieters, wird diese gesondert nach Aufwand vergütet. Der Anbieter nennt dem Kunden den Betrag vor Beauftragung; eine Beauftragung kommt erst mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zustande.
§ 4a Einzelauswertung ohne Kundenkonto (DDD-Schnellcheck)
Unabhängig vom Abonnement bietet der Anbieter die einmalige Auswertung einzelner Tachograph-Dateien (.ddd) ohne Kundenkonto an. Der Kunde lädt eine Datei hoch, erhält kostenlos eine Vorschau und nach Freischaltung einen PDF-Report.
Wie der gesamte Dienst richtet sich auch der Schnellcheck ausschließlich an Unternehmer (§ 1). Vor dem Kauf bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bestellt, und gibt seinen Firmennamen an; die Angabe der USt-IdNr. ist freiwillig. Verbraucher sind vom Kauf ausgeschlossen.
Die Freischaltung erfolgt über Prepaid-Guthaben, das in Paketen erworben wird. Je ausgewerteter Datei wird ein Guthaben verbraucht. Nach dem Kauf erhält der Kunde einen Guthaben-Code per E-Mail. Wer den Code kennt, kann das Guthaben einlösen; der Code ist deshalb vertraulich zu behandeln.
Das Guthaben ist ab Kauf 24 Monate gültig. Eine Auszahlung nicht verbrauchten Guthabens ist ausgeschlossen. Die Paketpreise sind auf der Angebotsseite als Nettopreise angegeben und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Gesamtpreis wird vor dem Kauf ausgewiesen. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Zahlung zustande. Die Zahlung erfolgt über SumUp; über den Kauf erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail (§ 4 Nr. 5 gilt entsprechend).
Kann eine Datei technisch nicht ausgewertet werden, wird kein Guthaben verbraucht. Die Auswertung erfolgt automatisiert und stellt keine Rechtsberatung dar; maßgeblich bleibt die signierte Originaldatei. § 8 gilt entsprechend.
Hochgeladene Dateien und erzeugte Reports werden nur vorübergehend verarbeitet und spätestens 48 Stunden nach dem Upload automatisch gelöscht. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde den Report wiederholt herunterladen; rechtzeitig vor der Löschung erinnert ihn der Anbieter einmalig per E-Mail. Der Kunde ist gehalten, seinen Report selbst zu speichern. Ein Anspruch auf erneute Erstellung nach Ablauf der Frist besteht nicht; nicht verbrauchtes Guthaben bleibt davon unberührt.
Enthält die hochgeladene Datei personenbezogene Daten Dritter (z. B. der Fahrer des Kunden), verarbeitet der Anbieter sie im Auftrag des Kunden. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass Datei und Report nach 48 Stunden gelöscht werden.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, weil der Schnellcheck nur Unternehmern angeboten wird.
§ 5 Laufzeit und Beendigung
- Ein kostenpflichtiges Abonnement gilt für den bezahlten Zeitraum (ein Monat oder ein Jahr, je nach Wahl des Kunden). Es endet mit Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung oder Abbuchung findet nicht statt.
- Der Kunde kann das Abonnement durch erneute Zahlung verlängern. Zahlt er vor Ablauf des laufenden Zeitraums, schließt der neue Zeitraum an den laufenden an.
- Beendet der Kunde die Nutzung vor Ablauf des bezahlten Zeitraums, auch im Fall eines Anbieterwechsels nach § 9, wird das bereits gezahlte Entgelt nicht, auch nicht anteilig, erstattet. Weitere Kosten, Vertragsstrafen oder Wechselentgelte entstehen dabei nicht. Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere bei einer Kündigung aus einem wichtigen Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, bleiben unberührt.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Endet das Abonnement oder die Testphase, ist der Zugang zu den Auswertungen gesperrt, bis der Kunde verlängert. Was mit den Daten nach Vertragsende geschieht, regeln § 9 dieser AGB und § 13 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 6 Pflichten des Kunden, Datenschutz, Rangfolge
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hochgeladenen bzw. abgerufenen Daten verantwortlich. Er hält die Zugangsdaten seiner Nutzer geheim.
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten (insb. Fahrerdaten) im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies weisungsgebunden auf Grundlage des Vertrags über die Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags; der Kunde stimmt ihm bei der Registrierung zu.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: zuerst individuelle Vereinbarungen in Textform, dann der AVV in allen Fragen des Datenschutzes und der Verarbeitung personenbezogener Daten, dann diese AGB.
§ 7 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. höhere Gewalt) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 8 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie sowie
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, etwa die Bereitstellung des Dienstes und die sorgfältige Aufbewahrung der übergebenen Daten.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zu ihrer Wiederherstellung nötig wäre, wenn der Kunde seine Daten ordnungsgemäß gesichert hätte. Die Pflicht des Kunden, von allen kopierten Tachograph-Daten unverzüglich Sicherheitskopien auf einem gesonderten Datenträger zu erstellen (§ 2 Abs. 5 Satz 5 FPersV), bleibt unberührt; der Export der Originaldateien (§ 9 Nr. 5) ermöglicht sie. Die Sicherungskopien des Anbieters dienen der Wiederherstellung des Dienstes und ersetzen diese Sicherheitskopien nicht.
- Bußgelder und Verwarnungsgelder, die wegen Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeit-, Arbeitszeit- oder Aufzeichnungspflichten gegen den Kunden oder seine Fahrer verhängt werden, ersetzt der Anbieter nur nach Maßgabe der Nr. 1 bis 3; die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bleibt beim Kunden (§ 2).
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Anbieterwechsel und Datenexport (EU Data Act)
- Wechselverlangen: Der Kunde kann jederzeit verlangen, zu einem anderen Anbieter eines gleichartigen Dienstes oder auf eigene IT-Systeme zu wechseln oder seine Daten zu exportieren und anschließend löschen zu lassen (Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854, „Data Act“). Das Verlangen richtet er in Textform an info@tachodashboard.de. Er teilt dabei mit, ob er wechseln will (und gegebenenfalls zu welchem Anbieter), ob er auf eigene Systeme übertragen will oder ob er die Löschung seiner Daten wünscht; diese Entscheidung kann er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach Nr. 2 mitteilen.
- Kündigungsfrist: Mit dem Wechselverlangen kann der Kunde den Vertrag auch vor Ablauf des bezahlten Zeitraums kündigen. Die Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt zwei Monate ab Zugang des Verlangens; der Kunde kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen. Endet der bezahlte Zeitraum früher, endet das Abonnement mit dessen Ablauf (§ 5); die Rechte nach diesem Paragrafen bleiben bestehen.
- Übergangszeitraum: Nach Ablauf der Kündigungsfrist überträgt bzw.
übergibt der Anbieter dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 30
Kalendertagen, alle exportierbaren Daten nach Nr. 5 (Übergangszeitraum). In dieser Zeit
- unterstützt er den Kunden und von ihm beauftragte Dritte angemessen beim Wechsel und stellt die dafür einschlägigen Informationen bereit (Unterstützung der Ausstiegsstrategie),
- handelt er mit der gebotenen Sorgfalt, damit der Kunde seinen Betrieb fortführen kann; mindestens der Zugriff auf den Komplettexport bleibt ohne weiteres Entgelt bestehen, auch wenn der bezahlte Zeitraum bereits abgelaufen ist,
- unterrichtet er den Kunden über ihm bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung des Dienstes und
- sorgt er für ein hohes Maß an Sicherheit, insbesondere bei der Übertragung der Daten.
- Vertragsende, Abruf und Löschung: Der Vertrag gilt als beendet, sobald der Wechsel vollzogen ist oder, wenn der Kunde die Löschung gewählt hat, mit Ablauf der Kündigungsfrist; der Anbieter teilt dem Kunden das Vertragsende in Textform mit. Anschließend kann der Kunde seine Daten noch mindestens 60 Kalendertage abrufen (Abrufzeitraum, AVV § 13). Danach löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten vollständig, spätestens 90 Tage nach Vertragsende; für die verschlüsselten Sicherungskopien gilt AVV § 13 Nr. 4.
- Exportierbare Daten (abschließende Aufzählung): Der Komplettexport ist
ein ZIP-Archiv, das ein Administrator des Kundenkontos selbst erstellen kann. Er enthält
- alle Tachograph-Originaldateien (DDD) von Fahrerkarten und Fahrzeugeinheiten, unverändert im Format des Fahrtenschreibers;
- sämtliche dem Kundenkonto zugeordneten Datensätze als CSV-Dateien, je Tabelle eine Datei, einschließlich der Unternehmensdaten – insbesondere Fahrer, Fahrzeuge, Tätigkeitstage, Ereignisse und Störungen, Verstöße, Belehrungen, Unterweisungen, Führerschein- und Abfahrtkontrollen sowie die Nutzer des Kundenkontos;
- alle Fotos und Unterschriften der Nachweise (Fotos des Führerscheins, Unterschriften, Fotos der Abfahrtkontrollen) als Bilddateien;
- die Rechnungen des Anbieters als PDF-Dateien;
- einen Datenkatalog, der jede Spalte jeder CSV-Datei mit Bezeichnung und Datentyp erklärt, und eine Beschreibung des Inhalts.
- Ausgenommene Daten (abschließend): Nicht exportiert werden Daten, die nur dem inneren Betrieb und der Sicherheit des Dienstes dienen: Passwörter (gespeichert nur als Hash); Schlüssel, Code-Abdrücke und interne Zustände des zweiten Anmeldeschritts einschließlich Anmeldesperren; Einmal-Codes der Anmeldung per SMS; der Zugangsschlüssel zur Telematik-Schnittstelle und interne Fehlermeldungen dieser Schnittstelle; das Geheimnis der persönlichen Einsende-Adresse (auch in protokollierten Einsende-Adressen); Freischalt-Codes; Zustelladressen und Schlüssel für Push-Benachrichtigungen; die IP-Adresse des Anbieters bei Support-Zugriffen. Der Wechsel wird dadurch nicht behindert.
- Kosten: Für den Wechsel, den Export und die Unterstützung nach diesem Paragrafen berechnet der Anbieter keine Entgelte. Die Standardentgelte des Dienstes sind die Tarifpreise nach § 4; bei vorzeitiger Beendigung gilt allein § 5 Nr. 3.
- Standort der Daten: Die Daten werden auf Servern der Hetzner Online GmbH in Rechenzentren in Deutschland verarbeitet; die dafür genutzte IT-Infrastruktur unterliegt deutschem Recht und dem Recht der Europäischen Union. Angaben zur Gerichtsbarkeit und zu den Maßnahmen gegen einen unrechtmäßigen staatlichen Zugriff aus Drittländern (Art. 28 Data Act) stehen in Ziffer 3 der Datenschutzerklärung.
- Testphase: Für die kostenlose Testphase gelten die Pflichten aus Kapitel VI des Data Act nicht (Art. 31 Abs. 2 Data Act). Den Komplettexport kann der Kunde während der Testphase gleichwohl nutzen; nach ihrem Ende gilt AVV § 13.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 28.10.2026