
18.06.2026
Behörden-Kontrolle beim Tachograph: Was BALM und Polizei prüfen
Bei einer Tachograph-Kontrolle zählt nur, was Sie lückenlos und unverändert vorlegen können – am Straßenrand wie im Betrieb. Dieser Ratgeber zeigt, wer prüft, welche Daten verlangt werden und wie Sie ohne Stress durch die Kontrolle kommen.
Wer Sie kontrolliert
In Deutschland überwachen zwei Stellen die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Am Straßenrand kontrolliert neben der Polizei vor allem das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Diese Behörde hieß bis Ende 2022 Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und trägt seit dem 1. Januar 2023 ihren heutigen Namen – gemeint ist also dieselbe Kontrollbehörde, nur unter neuem Namen. Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs auf der Straße gehören zu ihren Kernaufgaben; daneben führt sie Kontrollen direkt in den Unternehmen durch. Rechtsgrundlage sind die VO (EG) 561/2006 zu den Lenk- und Ruhezeiten, die VO (EU) 165/2014 zum Fahrtenschreiber sowie das deutsche Fahrpersonalgesetz (FPersG) und die Fahrpersonalverordnung (FPersV).
Straße oder Betrieb
Man unterscheidet zwei Kontrollarten, die sich deutlich unterscheiden. Die Straßenkontrolle findet unangekündigt unterwegs statt: Fahrer und Fahrzeug werden herausgewinkt, und der Prüfer liest Fahrerkarte und Massenspeicher direkt am Fahrzeug aus. Die Betriebskontrolle dagegen findet im Unternehmen statt und wird häufig vorher angekündigt. Dabei prüft das BALM nicht nur einen einzelnen Fahrer, sondern die Archivierung Ihres gesamten Fuhrparks über einen längeren Zeitraum. Wer hier lückige oder fehlende Daten vorlegt, riskiert Nachforderungen und Bußgelder – unabhängig davon, ob unterwegs alles korrekt war.
Was tatsächlich geprüft wird
Im Zentrum stehen die Daten der Fahrerkarte (personenbezogen) und des Massenspeichers (fahrzeugbezogen). Unterwegs muss der Fahrer die Aufzeichnungen des Kontrolltages und der vorausgehenden Tage mitführen; seit dem 31. Dezember 2024 sind das bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen 56 Kalendertage statt zuvor 28. Geprüft werden die Lenk- und Ruhezeiten dieses Zeitraums, die Vollständigkeit der Aufzeichnungen und die unveränderte digitale Signatur – manipulierte oder unvollständige Dateien fallen sofort auf. Im Betrieb kommt die Einhaltung der Auslese-Fristen hinzu (Fahrerkarte alle 28 Tage, Massenspeicher alle 90 Tage; Details dazu in unserem Fristen-Artikel). Auch für Tage ohne Fahrt brauchen Sie einen Nachweis, etwa eine Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage. Verstöße können teuer werden: Das Fahrpersonalgesetz sieht einen Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 € vor, wobei sich die konkrete Höhe je nach Schwere und Häufigkeit nach dem Bußgeldkatalog Fahrpersonalrecht richtet.
So hilft TachoDash
Eine Kontrolle besteht, wer seine Daten jederzeit lückenlos, unverändert und schnell auffindbar vorlegen kann. TachoDash lädt Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten automatisch herunter, überwacht die 28- und 90-Tage-Fristen und archiviert jede Datei mit ihrer originalen digitalen Signatur – prüfsicher und revisionsfest. Fehlende Tage und mögliche Verstöße werden markiert, bevor ein Prüfer sie findet. Kommt eine Betriebskontrolle, exportieren Sie den verlangten Zeitraum auf Knopfdruck als Datei oder zur Datenfernübertragung – ohne Suche in Ordnern und auf USB-Sticks.
Tachograph-Pflichten automatisch im Griff
TachoDash liest aus, wertet aus und archiviert – fristgerecht und prüfsicher.
30 Tage kostenlos testen