
01.07.2026
Die Fahrerkarte: beantragen, einsetzen und gültig halten
Die Fahrerkarte ist der persönliche Schlüssel jedes Fahrers zum digitalen Tachographen – ohne sie geht kein gewerblicher Kilometer. Wo Sie die Karte beantragen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie sie fünf Jahre lang gültig halten, lesen Sie hier.
Was die Fahrerkarte ist
Die Fahrerkarte ist eine persönliche Chipkarte im Scheckkartenformat, die auf den Namen eines bestimmten Fahrers ausgestellt wird. In Fahrzeugen mit digitalem Tachographen (VO (EU) 165/2014) muss der Fahrer sie stecken; sie zeichnet fortlaufend auf, wer wann welches Fahrzeug bewegt hat, dazu die Aktivitäten Lenken, Arbeit, Bereitschaft und Ruhe sowie Kilometerstand und zurückgelegte Strecken. Sie ist eine von vier Fahrtenschreiberkarten: neben der Fahrerkarte gibt es die Unternehmenskarte (der Betrieb liest die Daten aus und archiviert sie), die Werkstattkarte (nur für zertifizierte Werkstätten, zum Kalibrieren) und die Kontrollkarte (für die Behörden bei Straßenkontrollen). Jeder Fahrer braucht seine eigene Karte – sie ist nicht übertragbar. Die aufgezeichneten Daten sind die Grundlage für die Prüfung der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006.
So beantragen Sie die Karte
Zuständig ist in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort – je nach Bundesland das Straßenverkehrsamt, das Landratsamt oder die Führerscheinstelle; in einigen Ländern stellen auch TÜV oder DEKRA die Karte aus. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt das zentrale Fahrerkartenregister, der Antrag selbst läuft aber über die örtliche Stelle. Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis (oder ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung), der EU-Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Die Gebühr liegt in der Regel zwischen 30 und 50 €. Die Bearbeitung dauert je nach Behörde einige Werktage bis rund zwei Wochen – planen Sie diesen Vorlauf ein, bevor ein neuer Fahrer bei Ihnen starten soll.
Fünf Jahre – rechtzeitig verlängern
Eine Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Verlängerung müssen Sie aktiv beantragen – frühestens sechs Monate, spätestens 15 Werktage vor Ablauf; sinnvoll ist ein Antrag rund vier Wochen vorher, damit die neue Karte nahtlos an die alte anschließt. Im Fahrzeug gilt Steck- und Mitführpflicht: Fahren ohne gültige, gesteckte Karte ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet (im Regelfall dreistellig; der gesetzliche Rahmen nach dem Fahrpersonalgesetz reicht je nach Schwere bis zu 30.000 €). Geht die Karte verloren, wird sie gestohlen oder ist sie defekt, müssen Sie den Ersatz innerhalb von sieben Kalendertagen beantragen – bei Diebstahl mit polizeilicher Anzeige, bei Verlust mit einer Versicherung an Eides statt. Bis zu 15 Kalendertage dürfen Sie übergangsweise ohne Karte weiterfahren, müssen dann aber zu Fahrtbeginn und Fahrtende Ausdrucke aus dem Tachographen erstellen und handschriftlich ergänzen.
Mit TachoDash den Überblick behalten
TachoDash liest die Daten Ihrer Fahrerkarten aus, wertet Lenk- und Ruhezeiten automatisch aus und zeigt jedem Fahrer seine verbleibende Restlenkzeit auf einen Blick. Ablauf- und Auslesefristen behält das System im Blick, sodass keine Karte unbemerkt ausläuft und keine Frist verstreicht. So erkennen Sie Handlungsbedarf, bevor daraus ein Problem wird – und Ihre Disposition arbeitet mit verlässlichen Daten statt mit Papierstapeln und Kalendernotizen.
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