
25.06.2026
Was Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten kosten – für Fahrer und Unternehmen
Eine überzogene Lenkzeit kostet nicht nur den Fahrer: Beim gleichen Verstoß zahlt das Unternehmen in der Regel das Dreifache. Wir zeigen, wie sich die Regelsätze aufbauen und warum der Gesetzesrahmen bis zu 30.000 € reicht.
Wie die Regelsätze steigen
Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006 werden nicht pauschal geahndet, sondern gestaffelt nach Dauer und Schwere. Der Bußgeldkatalog Fahrpersonalrecht unterscheidet zwischen geringfügigen, schwerwiegenden und sehr schwerwiegenden Verstößen – je länger die Überschreitung, desto höher der Regelsatz. Typisch ist eine Abrechnung je angefangene halbe Stunde: Wer die tägliche Lenkzeit von neun Stunden nur knapp überzieht, zahlt einen niedrigen Verwarnungsbetrag von 30,00 €, bei mehr als zwei Stunden steigt der Regelsatz deutlich an. Für den Fahrer liegt der Regelsatz in der schweren Kategorie bei rund 60,00 € je angefangene halbe Stunde – bei einer deutlichen Überschreitung summiert sich das schnell auf mehrere Hundert Euro. Dieselbe Systematik gilt für zu kurze Tages- und Wochenruhezeiten.
Fahrer und Unternehmen haften doppelt
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nur der Fahrer am Steuer zahlt. Tatsächlich sieht das Fahrpersonalgesetz (FPersG) eine doppelte Haftung vor: Auch der Unternehmer und der bestellte Verkehrsleiter stehen in der Pflicht, weil sie Touren so planen und überwachen müssen, dass die Zeiten überhaupt eingehalten werden können (Aufsichts- und Organisationspflicht). Die Regelsätze für das Unternehmen liegen dabei deutlich höher als die des Fahrers – beim selben Verstoß in der Regel etwa beim Dreifachen. Überzieht ein Fahrer die tägliche Lenkzeit erheblich, zahlt er den Fahrer-Regelsatz und das Unternehmen parallel den höheren Unternehmenssatz. Kontrolliert wird das unter anderem durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, früher BAG), die Polizei und die Landesbehörden – bei Straßenkontrollen ebenso wie bei Betriebsprüfungen im Unternehmen.
Mehr als nur ein Bußgeld
Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht nach dem Fahrpersonalgesetz (§§ 8 und 8a FPersG) bis zu 30.000 € – dieser Höchstwert greift nicht beim einmaligen Flüchtigkeitsfehler, wohl aber bei systematischen oder wiederholten Verstößen. Hinzu kommt: Schwere und sehr schwere Verstöße fließen in die europäische Risikoeinstufung des Unternehmens ein. Ein schlechter Wert bedeutet häufigere Kontrollen und kann im Extremfall die persönliche Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters infrage stellen und damit die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) für den Güterkraftverkehr gefährden – so sieht es die EU-Berufszugangsverordnung VO (EG) 1071/2009 vor, nicht die allgemeine Gewerbeordnung. Behörden können außerdem den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, den ein Unternehmen durch verbotene Mehrfahrten erzielt hat. Und wer den Tachographen manipuliert, begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat (unter anderem § 268 StGB, Fälschung technischer Aufzeichnungen) – mit Geld- oder Freiheitsstrafe und dem Risiko einer Vorstrafe.
Verstöße erkennen, bevor sie teuer werden
Die meisten Verstöße entstehen nicht aus Absicht, sondern fallen erst bei der Auswertung Wochen später auf – wenn Aufklärung und Nachsteuerung längst zu spät sind. TachoDash liest die Daten aus Fahrerkarte und Fahrzeug automatisch aus und prüft sie fortlaufend gegen die Vorgaben der VO (EG) 561/2006. Jeder erkannte Verstoß erscheint im Klartext mit Datum, betroffenem Fahrer und Schweregrad – nicht als kryptischer Code. So sehen Disponent und Fuhrparkleiter frühzeitig, wo nachgesteuert werden muss, und können reagieren, bevor aus einer Überschreitung ein Bußgeldbescheid für Fahrer und Unternehmen wird.
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