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PureRDL / VDO: DDD-Dateien in TachoDash einspielen

17.10.2026

PureRDL / VDO: DDD-Dateien in TachoDash einspielen

DDD-Dateien aus PureRDL und VDO-Downloadkeys bei TachoDash auswerten. Zwei einfache Wege: Browser-Upload oder E-Mail-Ingest. Signatur bleibt erhalten, Prüfung in Sekunden.

Kurz gesagt: Nach dem Fernabruf von PureRDL oder dem Auslesen mit einem VDO DLK Pro liegt eine DDD-Datei vor. Diese spielen Sie in TachoDash per Drag-and-drop oder als E-Mail-Anhang an die persönliche Einsende-Adresse ein — eine zusätzliche Hersteller-Software ist nicht nötig.

Fernauslesen bei PureRDL, auswerten bei TachoDash

PureRDL ist auf das Fernauslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern spezialisiert – mit eigener Hardware (PureRDL-Box) und ergänzend PureTACHO. Wer die Daten lieber mit einer unabhängigen Software auswerten möchte, kann die exportierten DDD-Dateien direkt in TachoDash einspielen. Dasselbe gilt für VDO-Downloadkeys (z. B. DLK Pro) und andere Kartenleser: Der Dateityp ist derselbe.

Weg 1: DDD aus PureRDL herunterladen und bei TachoDash hochladen

Nach dem Fernabruf stehen die Dateien im PureRDL-Portal als DDD zum Download bereit – je Fahrer oder Fahrzeug. Speichern Sie die Datei auf Ihrem Rechner und laden Sie sie in TachoDash per Drag-and-drop hoch. TachoDash erkennt automatisch, ob es Fahrer- oder Fahrzeugdaten sind, parst die Signatur und zeigt Fahrten, Pausen, Ruhezeiten sowie erkannte Verstöße in Sekunden.

Weg 2: VDO-Downloadkey direkt ins Portal

Mit einem VDO DLK Pro oder einem einfachen Kartenleser am Smartphone (Bluetooth-Varianten verfügbar, z. B. Tacho 5 SAFE+) laden Sie die Fahrerkarte selbst aus. Die entstehende DDD-Datei laden Sie entweder direkt in TachoDash hoch oder senden Sie als Mail-Anhang an Ihre persönliche Einsende-Adresse mit Token. Eine zusätzliche Hersteller-Software ist nicht nötig — TachoDash liest .ddd, .tgd, .v1b, .v2b, .c1b, .c2b und .dtg.

Was dadurch gewonnen ist

Unabhängigkeit vom Hersteller: Die DDD ist nach Verordnung (EU) 165/2014 EU-weit genormt und digital signiert — TachoDash speichert sie unverändert, wie es die Aufbewahrungspflicht (Art. 10 Abs. 5 lit. a ii VO (EG) 561/2006) verlangt. Dazu kommen Verstoßerkennung (VO (EG) 561/2006), Arbeitszeitprüfung (§ 21a ArbZG), Download-Fristen (28/90 Tage, § 2 Abs. 5 FPersV) und eine exportierbare Kontrollmappe für die BALM-Prüfung.

Alternative: TachoDash holt die Daten selbst

Wer manuelles Hochladen vermeiden möchte, nutzt den automatischen API-Abruf in Starter oder Professional. TachoDash zieht die Daten direkt vom Tachographen – über unsere eigene GPS-Plattform proinnova.info oder über die API eines bestehenden GPS-Anbieters. Fristen laufen dann im Hintergrund mit.

Tachograph-Pflichten automatisch im Griff

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