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DDD-Dateien aus Telematik-Systemen bei TachoDash einspielen

17.10.2026

DDD-Dateien aus Telematik-Systemen bei TachoDash einspielen

DDD aus telematik123 / TACHOSHARE / Tachograph Manager — zwei einfache Einspiel-Wege bei TachoDash (Browser-Upload oder E-Mail-Ingest). Signatur bleibt erhalten, Fristen laufen automatisch mit.

Kurz gesagt: Aus telematik123, TACHOSHARE oder Tachograph Manager exportierte DDD-Dateien lassen sich in TachoDash direkt auswerten — per Drag-and-drop oder als E-Mail-Anhang an die persönliche Einsende-Adresse mit Token. TachoDash prüft Lenk-/Ruhezeiten, Arbeitszeit und die 28-/90-Tage-Fristen automatisch.

Zwei Produkte, zwei Rollen

telematik123 bietet den Remote-Download aus Fahrer- und Fahrzeugspeichern an (TACHOSHARE/Tachograph Manager auf WEBFLEET-Hardware); TachoDash wertet die DDD-Dateien dann aus. Die beiden sind keine Konkurrenz, sondern ergänzen sich: Hardware und Fernabruf hier, Verstoß- und Fristenprüfung dort. Wer bei telematik123 die reine Remote-Variante gebucht hat (ohne eigenes Auswertungsmodul), bekommt die Dateien als Download — diese kommen dann zu TachoDash.

Weg 1: DDD herunterladen und bei TachoDash hochladen

Loggen Sie sich in Ihr telematik123-/WEBFLEET-Portal ein und öffnen Sie den Tachograph-Bereich. Dort liegen die fernabgerufenen Fahrer- und Fahrzeugdaten als DDD-Datei (meist je Fahrer bzw. je Fahrzeug). Speichern Sie die Datei lokal und laden Sie sie in TachoDash per Drag-and-drop hoch. Mehrere Dateien gleichzeitig sind möglich; TachoDash erkennt automatisch, ob es Fahrer- oder Fahrzeugdaten sind.

Weg 2: DDD per E-Mail-Ingest einsenden

Jeder Mandant bei TachoDash hat eine persönliche E-Mail-Adresse mit Token. Hängen Sie DDD-Dateien an eine Mail an diese Adresse — die automatische Zuordnung läuft im Hintergrund. So lassen sich auch Export-Mails von telematik123 (sofern Ihr Vertrag einen Mail-Versand umfasst) direkt an TachoDash weiterleiten, ohne jedes Mal von Hand hochzuladen.

Was Sie dadurch bekommen

TachoDash prüft automatisch die Lenk- und Ruhezeiten (VO (EG) 561/2006), die Arbeitszeiten (§ 21a ArbZG) und die Download-Fristen (28 und 90 Tage nach § 2 Abs. 5 FPersV). Die Kontrollmappe (ZIP mit allen Nachweisen für eine BALM-Prüfung) lässt sich auf Knopfdruck exportieren. Die DDD-Dateien bleiben mit ihrer digitalen Signatur unverändert im Archiv, wie es die Aufbewahrungspflicht nach Art. 10 Abs. 5 lit. a ii VO (EG) 561/2006 verlangt.

Alternative: direkter API-Abruf

Wer das manuelle Hochladen oder Weiterleiten vermeiden möchte, nutzt in TachoDash einen Tarif mit automatischem API-Abruf: Daten kommen dann direkt vom Tachographen — über unsere eigene GPS-Plattform proinnova.info oder über die API eines bestehenden GPS-Anbieters, sofern dieser den Zugang zur Verfügung stellt. In vielen Fällen können wir anbinden — fragen Sie einfach an.

Tachograph-Pflichten automatisch im Griff

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