
28.05.2026
28 und 90 Tage: Die gesetzlichen Auslese-Fristen im Überblick
Fahrerkarten alle 28 Tage, Fahrzeugdaten alle 90 Tage: Wer die Auslese-Fristen versäumt, riskiert Bußgelder. So behalten Sie sie im Griff.
Die Fristen nach § 2 FPersV
Die deutsche Fahrpersonalverordnung verpflichtet Unternehmen, die Daten der Fahrerkarten spätestens alle 28 Kalendertage und die Daten aus dem Massenspeicher der Fahrzeugeinheit spätestens alle 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses auszulesen und im Betrieb zu speichern.
Aufbewahren und vorlegen
Die heruntergeladenen Originaldateien sind aufzubewahren (in der Regel mindestens ein Jahr) und der zuständigen Behörde – etwa dem BAG – auf Verlangen vorzulegen, unmittelbar, per Datenfernübertragung oder auf einem Datenträger. Die digitale Signatur der Dateien muss dabei unverändert erhalten bleiben.
Automatisch statt manuell
TachoDash überwacht beide Fristen automatisch, ruft die Daten fristgerecht ab und archiviert die signierten Originale prüfsicher. So entgeht Ihnen keine Frist – und bei einer Kontrolle exportieren Sie die Originaldateien mit einem Klick.
Tachograph-Pflichten automatisch im Griff
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