
15.05.2026 · aktualisiert am 15.10.2026
Lenk- und Ruhezeiten (Lkw) einfach erklärt
Tageslenkzeit, Pausen, Tages- und Wochenruhe: Die wichtigsten Regeln kompakt – damit Ihre Fahrer wissen, worauf es ankommt.
Tägliche und wöchentliche Lenkzeit
Die tägliche Lenkzeit beträgt höchstens 9 Stunden. Zweimal pro Woche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden. Innerhalb einer Woche sind maximal 56 Stunden erlaubt, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90 Stunden. Die Woche ist dabei fest die Kalenderwoche von Montag 0:00 bis Sonntag 24:00 Uhr. Wer in einer Woche 56 Stunden fährt, darf deshalb in der folgenden höchstens 34 Stunden fahren.
Fahrtunterbrechungen
Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einzulegen. Diese kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden – aber nur in dieser Reihenfolge: zuerst mindestens 15, danach mindestens 30 Minuten. Andere Arbeit unterbricht die Lenkzeit nicht: Wer be- oder entlädt, macht keine Pause im Sinne der Verordnung.
Tägliche Ruhezeit
Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden (reduziert 9 Stunden, höchstens dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten). Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der letzten Ruhezeit muss eine neue genommen sein – also abgeschlossen, nicht nur begonnen. Wer 9 Stunden ruht, fängt deshalb spätestens 15 Stunden nach dem Ende der letzten Ruhe an, wer 11 Stunden braucht, spätestens nach 13 Stunden. Die regelmäßige Ruhezeit darf in 3 und 9 Stunden geteilt werden – dann sind es insgesamt 12 Stunden, und auch hier nur in dieser Reihenfolge.
Wöchentliche Ruhezeit
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden.
Der Tätigkeitsschalter entscheidet
Maßgeblich ist, was der Fahrtenschreiber aufgezeichnet hat, nicht was tatsächlich geschah. Bleibt der Schalter nach Schichtende auf „Arbeit“ stehen, zeichnet das Gerät die ganze Nacht als Arbeitszeit auf – und die Ruhezeit gilt als nicht genommen. Das ist einer der häufigsten Fehler überhaupt.
Arbeitszeit ist eine eigene Prüfung
Neben den Lenkzeiten gilt für Fahrer das Arbeitszeitgesetz: Nach § 21a ArbZG sind höchstens 60 Stunden Arbeitszeit je Woche erlaubt und im Durchschnitt 48 Stunden über 16 Wochen. Arbeitszeit ist Lenken plus andere Arbeit, Bereitschaft zählt nicht mit. Zuständig für diese Prüfung ist die Gewerbeaufsicht, nicht das BALM.
Den Überblick behalten
TachoDash prüft jede dieser Regeln automatisch, erklärt erkannte Verstöße im Klartext und zeigt Fahrern ihre verbleibende Lenkzeit – bevor aus einem Versehen ein Bußgeld wird.
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